„vegan"
„Vegan" ist im EU-Recht (noch) nicht legaldefiniert. Ohne V-Label oder vergleichbaren Drittstandard wird die Aussage bei Spurenkontaminationen angreifbar.
Was bedeutet „vegan"?
Vegan bedeutet umgangssprachlich „frei von tierischen Bestandteilen" — keine Zutaten tierischen Ursprungs, kein Honig, keine Gelatine, keine Milchderivate. Eine offizielle EU-Definition gibt es bisher nicht; die Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV, EU 1169/2011) sieht zwar eine Definitionspflicht vor, hat sie aber bis heute nicht umgesetzt. Standard-Setter sind das V-Label und der Europäische Vegetarier-Bund (EVU).
Warum ist der Begriff kritisch?
Spurenkontaminationen durch nicht-getrennte Produktion (z.B. Schokolade-Linie, die auch Milchprodukte verarbeitet) sind in der Praxis häufig — und bei strenger Auslegung ein Verstoß gegen die Aussage „vegan". Ohne V-Label oder anderes Drittstandard-Audit hat der Hersteller keinen sauberen Nachweis. Mit EmpCo wird die Beweislast zugunsten des Verbrauchers verschoben — bei Unklarheit gilt die Werbung als irreführend.
Wie reformulieren?
V-Label oder vergleichbaren Standard erwerben („Vegan zertifiziert durch V-Label, Lizenznummer V-XXXX"). Bei Spurenkontaminationen ehrlich auf Spurenhinweise verweisen: „Vegane Rezeptur — kann Spuren von Milch enthalten (Produktion auf nicht-veganen Linien)".
Typische Fundstellen in der Praxis
- „100% vegan" ohne Drittzertifizierung
- „Vegan" bei möglichen Kontaminationen ohne Spurenhinweis
- „Veganes Leder" bei PVC-Material ohne Klärung
- „Vegan und nachhaltig" als doppel-pauschale Headline
Anerkannte Nachweis-Formen
- V-Label (Europäische Vegetarier-Union)
- Vegan Society Trademark („Vegan-Blume")
- EVE Vegan Standard
- PETA-Approved Vegan
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.