„regional"
„Regional" ist nicht gesetzlich definiert — wer es ohne klare Herkunftsangabe oder geschützte Bezeichnung (g.U./g.g.A.) verwendet, riskiert UWG-Abmahnungen.
Was bedeutet „regional"?
Im Marketing wird „regional" als „aus der Region" verstanden — meist im Sinne von „kurze Lieferwege, lokale Wertschöpfung". Es gibt keine gesetzliche Definition der Reichweite einer „Region" (10 km? 100 km? Bundesland?). Geschützt sind hingegen die EU-Bezeichnungen „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" und „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)" sowie das Regionalfenster.
Warum ist der Begriff kritisch?
Die unklare Reichweite des Begriffs führt regelmäßig zu Abmahnungen. Beispiel: Ein „regional gebackenes Brot" mit Mehl aus Frankreich oder ein „regional erzeugtes Bier" mit Hopfen aus Tschechien sind klassische Irreführungs-Fälle. EmpCo verschärft den Trend: Wer „regional" ohne nachprüfbare Angabe nutzt, fällt unter Art. 6 Abs. 2 lit. d UGP-RL n.F.
Wie reformulieren?
Konkrete Herkunfts-Angabe statt pauschalem „regional": „Hergestellt in Oberbayern, Hauptzutaten aus Landkreis Rosenheim". Bei tatsächlich geografisch geschützten Produkten die EU-Bezeichnung nutzen: „Allgäuer Bergkäse g.U." Optional Regionalfenster-Logo verwenden.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „Regional erzeugt" mit Import-Hauptzutaten
- „Regionale Backwaren" mit Mehl aus dem Ausland
- „Regional und nachhaltig" als doppelte Pauschal-Headline
- „Aus deiner Region" bei überregionalem Versand
Anerkannte Nachweis-Formen
- Regionalfenster (BMEL-Initiative)
- g.U. / g.g.A. (EU-Verordnung 1151/2012)
- Geprüfte-Qualität-Siegel der Bundesländer (z.B. „Geprüfte Qualität — Bayern")
- Transparente Herkunftsangabe (Landkreis, Bundesland)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.