„grün"
„Grün" als Marketing-Adjektiv (z.B. „grüne Energie", „grünes Produkt") wird zunehmend abgemahnt, sobald es als Umweltzusage interpretiert werden kann.
Was bedeutet „grün"?
„Grün" ist umgangssprachlich seit den 1980er Jahren mit Umweltbewusstsein verknüpft (Grüne Partei, Greenpeace, Green Economy). Als Marketing-Adjektiv wird es als Synonym für „umweltfreundlich" benutzt — und teilt damit dessen Probleme. Die EmpCo-Umsetzung nennt das Wort nicht explizit, es fällt aber unter den Begriff der allgemeinen Umweltaussage (UWG §5 Abs. 2/3).
Warum ist der Begriff kritisch?
„Grüner Strom", „grünes Produkt", „grüne Lieferkette" — der Begriff ist beliebt, weil er positiv klingt, ohne konkret zu sein. Genau diese Unbestimmtheit ist sein Problem unter der EmpCo-Umsetzung: Eine Werbung, die Umweltvorteile suggeriert, ohne sie zu benennen, wird ab 27.09.2026 als irreführend behandelt. Bei „Ökostrom" gibt es seit langer Zeit anerkannte Labels (Grüner Strom Label, ok-power); bei „grünem Produkt" hingegen meist nichts.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „Grünes Hosting" ohne Stromherkunfts-Nachweis
- „Grüner Versand" ohne CO2-Reduktions-Beleg
- „Grünes Investment" ohne SFDR-Art.-8/9-Klassifikation
- „Grüne Mode" ohne textil-spezifisches Zertifikat (GOTS, Cradle-to-Cradle)
Anerkannte Nachweis-Formen
- Grüner-Strom-Label / ok-power (Strom)
- SFDR Art. 8/9 (Finanzprodukte)
- EU-Taxonomie-Konformitäts-Nachweis
- Sektorale Drittzertifizierungen je nach Branche
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.
