Welche Anforderungen gelten ab 27.09.2026 für Umweltaussagen?
Wenn „klimaneutral", „nachhaltig" und „umweltfreundlich" zum Risiko werden — woran bemisst sich dann, ob eine Umweltaussage haltbar ist? Dieser Artikel beschreibt die rechtlichen Anforderungen für die häufigsten Marketing-Situationen (Produktseiten, Versand-Kommunikation, Über-uns, Nachhaltigkeits-Berichte). Er ersetzt keine Rechtsberatung und gibt keine Formulierungs-Vorlagen — die konkrete Gestaltung bleibt dem Werbenden überlassen.
Das Grundprinzip: Konkret, belegbar, geprüft
Drei Eigenschaften müssen Umweltaussagen ab 27.09.2026 erfüllen: Erstens konkret — kein generisches Wort, sondern eine bezifferte Aussage über einen identifizierbaren Aspekt. Zweitens belegbar — mit Zahl, Methode und Bezugswert. Drittens geprüft — durch externe Drittzertifizierung oder anerkannten Standard.
Das klingt streng, ist aber machbar. Die Tabelle der zulässigen Drittzertifizierungen ist lang: EU-Ecolabel, EMAS, Blauer Engel, FSC, PEFC, GOTS, OEKO-TEX, EU-Bio-Logo, Fairtrade, Cradle-to-Cradle, Rainforest Alliance, RSPO — je nach Branche.
Produktseiten: woran sich die Zulässigkeit bemisst
Pauschale Adjektive wie „nachhaltige Verpackung", „umweltfreundliches Produkt" oder „klimaneutral hergestellt" tragen das größte Risiko, weil sie weder einen konkreten Aspekt benennen noch einen Nachweis mitliefern. Maßgeblich ist, ob die Aussage einen identifizierbaren Aspekt betrifft (Material, Recyclat-Anteil, Emissionen) und durch eine Zahl, Methode oder anerkannte Zertifizierung belegbar ist.
Welche anerkannten Maßstäbe je Branche existieren, ist objektive Tatsache: Bei Lebensmitteln das EU-Bio-Logo (verbindlich für „bio"/„öko") sowie Regionalfenster oder geschützte EU-Bezeichnungen für „regional"; bei Kosmetik NATRUE, COSMOS Natural/Organic; bei Textilien GOTS, OEKO-TEX, Cradle-to-Cradle.
- Recyclat-Anteil: ohne Prozentzahl + Zertifizierungsnachweis kritisch
- Energieeffizienz: ohne Angabe der EU-Klasse kritisch (§ 5a UWG)
- Stromherkunft: „grün" ohne konkretes Label (Grüner-Strom-Label, ok-power) kritisch
Versand- und Verpackungs-Kommunikation
„CO2-neutraler Versand" wird ab Stichtag heikel, weil die Aussage pauschal auf Kompensation verweist, ohne sie offenzulegen. Konkrete, von externer Verifikation getragene Reduktionswerte tragen weniger Risiko als eine pauschale „neutral"-Aussage; eine erkennbare Trennung zwischen realer Reduktion und freiwilliger Kompensation verschiebt die rechtliche Einordnung.
Bei der Verpackung kommt es darauf an, ob Material und Zertifizierung benannt sind (z.B. Recyclat-Anteil, FSC, DIN EN 13432). Eine pauschale „nachhaltige Verpackung" ohne diese Angaben ist als allgemeine Umweltaussage angreifbar.
Über-uns-Seiten und Nachhaltigkeits-Berichte
Über-uns-Seiten sind klassische Greenwashing-Falle — hier wird Geschichte erzählt, und Marketing-Sprache hat freien Lauf. Belastbar sind Aussagen, die sich auf einen objektiven Maßstab stützen — etwa eine von der Science Based Targets Initiative validierte Zielsetzung, eine Berichterstattung nach GRI-Standard oder ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement.
Hohes Risiko tragen pauschale „Wir sind nachhaltig"-Headlines, „klimapositive Mission" und Eigen-Siegel. Zukunfts-Ankündigungen sind nach § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG nur haltbar, wenn ihnen ein klarer, objektiver, öffentlich zugänglicher Umsetzungsplan mit Zwischenzielen zugrunde liegt.
Blog-Beiträge und Pressemitteilungen
In Blog-Beiträgen und Pressemitteilungen sind „klimaneutral"-Begriffe besonders oft anzutreffen — meist als Hintergrund-Information („Wir sind seit 2022 klimaneutral und investieren in...") . Ab Stichtag wird auch das angreifbar, sofern die Inhalte online erreichbar sind.
Solche Aussagen gehören vor dem Stichtag in die Prüfung. Ob ein Beitrag angepasst, als historische Aussage gekennzeichnet oder archiviert wird, entscheidet der Werbende bzw. seine Rechtsberatung — der Greenwashing-Check weist die Fundstelle und die einschlägige Rechtsgrundlage aus, nicht die zu wählende Formulierung.
Woran sich Belastbarkeit erkennen lässt
Quer durch alle Situationen lassen sich fünf Merkmale beobachten, an denen sich die Belastbarkeit einer Umweltaussage bemisst — je mehr davon fehlen, desto höher das Risiko:
- Emissionsangaben: konkreter Scope, Bezugsjahr und externe Verifikation (z.B. ISO 14064-1)
- Zertifikats-Bezug: konkretes Drittzertifikat mit prüfbarer Lizenznummer statt Eigen-Siegel
- Energieeffizienz: angegebene EU-Energieklasse bei klassifizierten Produkten
- Recyclat-Anteil: bezifferte Prozentangabe mit Drittzertifikat-Nachweis
- Zukunftsziele: von einem anerkannten Standard validierter, überprüfbarer Pfad
Fazit
Die EmpCo-Richtlinie schränkt nicht ein — sie verlangt präzisere Umweltkommunikation. Wer sich an „konkret, belegbar, geprüft" hält, hat ab 27.09.2026 einen klaren Vorteil: Wettbewerber, die noch pauschal mit „nachhaltig" und „klimaneutral" arbeiten, werden abmahnbar. Den ersten Scan deiner Seite gegen 146 Greenwashing-Begriffe übernimmt der Greenwashing-Check kostenlos und weist jede Fundstelle mit Rechtsgrundlage aus — reine Prüfung, keine Rechtsberatung.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.
