„klimaneutral"
„Klimaneutral" wird ab 27.09.2026 zum Per-se-Verbot, wenn die Aussage auf CO2-Kompensation beruht — unabhängig davon, ob Zertifikate tatsächlich erworben wurden.
Was bedeutet „klimaneutral"?
„Klimaneutral" suggeriert, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen netto keine klimaschädlichen Emissionen verursacht. In der Praxis steht dahinter fast immer eine Mischung aus realer Reduktion (Scope 1+2+3) und Kompensation über Klimaschutzprojekte (Aufforstung, REDD+, Cookstoves). Diese Kombination gilt mit der EmpCo-Umsetzung ab Stichtag 27.09.2026 als per se irreführend.
Warum ist der Begriff kritisch?
Zwei Probleme sammeln sich in dem Wort: Erstens ist die Kompensation methodisch umstritten — der Klimanutzen vieler Projekte ist schwer überprüfbar. Zweitens ist „neutral" sprachlich absolut — Verbraucher verstehen es als „verursacht null Emissionen", was sachlich nie zutrifft. Der BGH hat im Katjes-Urteil (Az. I ZR 98/23) entschieden, dass „klimaneutral" auf Lebensmittelverpackungen ohne klare Begriffsdefinition irreführt; mit der EmpCo-Umsetzung wird die pauschale Aussage in der neuen Schwarzen Liste (UWG-Anhang zu §3 Abs. 3 Nr. 4c, Kompensation/Treibhausgas) erfasst.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „Unsere Produktion ist klimaneutral" auf der Über-uns-Seite
- „Klimaneutral hergestellt"-Sticker auf Produktbildern
- „100% klimaneutral durch Kompensation" im Versand-Banner
- „Klimaneutraler Versand inklusive" im Checkout
Anerkannte Nachweis-Formen
- ISO 14064-1 Verifikation (Treibhausgas-Inventar)
- Science Based Targets Initiative (SBTi) — validiertes Reduktionsziel
- GHG Protocol Corporate Standard mit Scope-Angabe
- Externes Audit durch DAkkS-akkreditierte Prüfstelle
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.
