„CO2-neutral"
„CO2-neutral" wird wie „klimaneutral" behandelt — Per-se-Verbot ab 27.09.2026, wenn die Aussage auf Kompensation beruht.
Was bedeutet „CO2-neutral"?
„CO2-neutral" engt die Aussage von „klimaneutral" rechnerisch auf CO2 ein (statt aller Treibhausgase wie Methan, Lachgas, F-Gase). Inhaltlich verspricht es dasselbe und teilt dieselben Probleme: Verbraucher verstehen „neutral" als „verursacht keine CO2-Emissionen", was sachlich nie zutrifft.
Warum ist der Begriff kritisch?
Der BGH hat in der Katjes-Entscheidung (Az. I ZR 98/23, 27.06.2024) bereits klargestellt: „klimaneutral" auf einer Lebensmittelverpackung ist ohne weitere Aufklärung irreführend. Die EmpCo-Richtlinie zieht diesen Standard auf alle Branchen aus und macht ihn zum Per-se-Verbot — Anhang I Nr. 4a verbietet generische Umwelt-Behauptungen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung.
Wie reformulieren?
Wie bei „klimaneutral": Konkrete Reduktion mit Scope-Angabe und Vergleichszeitraum nennen. Kompensation transparent als „Reduktion + Kompensation" trennen und die Projekte (Standard, Vintage, Registrierungs-ID) angeben.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „CO2-neutrales Produkt" auf der Verpackung
- „CO2-neutraler Versand" im Checkout
- „CO2-neutral hergestellt" als Eigen-Siegel
- „100% CO2-neutral" im Marketing-Banner
Anerkannte Nachweis-Formen
- ISO 14064-1 (THG-Inventar)
- PAS 2060 (Carbon-Neutrality-Standard)
- Science Based Targets Initiative (SBTi)
- Externes Audit durch DAkkS-akkreditierte Prüfstelle
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.