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Status: verboten

klimapositiv"

„Klimapositiv" geht über „klimaneutral" hinaus — und ist damit erst recht ein Per-se-Verbot ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung.

Rechtsgrundlage: Anhang I Nr. 4c UGP-RL (Klimaneutralität/Kompensation) i.d.F. EmpCo

Was bedeutet „klimapositiv"?

„Klimapositiv" oder „climate positive" verspricht, dass ein Unternehmen oder Produkt netto MEHR Treibhausgase aus der Atmosphäre entzieht, als es ausstößt — also einen positiven Klima-Beitrag. In der Praxis basiert das fast immer auf Über-Kompensation durch Klimaschutzprojekte, deren Wirksamkeit umstritten ist.

Warum ist der Begriff kritisch?

Die Aussage ist sprachlich noch stärker als „klimaneutral" — sie verspricht nicht nur „null Schaden", sondern einen aktiven Nutzen. Genau diese Steigerung macht den Begriff unter Anhang I Nr. 4c UGP-RL angreifbarer: Klimaneutralitäts- und Kompensations-Aussagen, die auf dem Ausgleich oder Über-Ausgleich von Emissionen beruhen, werden erfasst — und eine Behauptung „klimapositiv" zu sein, gehört zu den anspruchsvollsten Aussagen überhaupt.

Typische Fundstellen in der Praxis

  • „Klimapositives Unternehmen" als Über-uns-Headline
  • „Wir sind klimapositiv" im Nachhaltigkeits-Bericht
  • „Climate positive" als Eigen-Siegel
  • „Klimapositive Produktion" auf der Produktseite

Anerkannte Nachweis-Formen

  • PAS 2060 (Carbon Neutrality, sehr begrenzte „positive" Erweiterung)
  • ISO 14064-1 (THG-Inventar)
  • Science Based Targets Initiative — Net-Zero-Standard
  • Anerkannte hervorragende Umweltleistung (EU-Ecolabel, EMAS)

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klimaneutral"CO2-neutral"klimafreundlich"klimakompensiert"

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.