„klimapositiv"
„Klimapositiv" geht über „klimaneutral" hinaus — und ist damit erst recht ein Per-se-Verbot ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung.
Was bedeutet „klimapositiv"?
„Klimapositiv" oder „climate positive" verspricht, dass ein Unternehmen oder Produkt netto MEHR Treibhausgase aus der Atmosphäre entzieht, als es ausstößt — also einen positiven Klima-Beitrag. In der Praxis basiert das fast immer auf Über-Kompensation durch Klimaschutzprojekte, deren Wirksamkeit umstritten ist.
Warum ist der Begriff kritisch?
Die Aussage ist sprachlich noch stärker als „klimaneutral" — sie verspricht nicht nur „null Schaden", sondern einen aktiven Nutzen. Genau diese Steigerung macht den Begriff unter Anhang I Nr. 4a UGP-RL angreifbarer: Pauschale Umweltzusagen sind verboten, wenn sie nicht durch anerkannte hervorragende Umweltleistung getragen werden — und eine Behauptung „klimapositiv" zu sein, gehört zu den anspruchsvollsten Aussagen überhaupt.
Wie reformulieren?
„Klimapositiv" ist praktisch nicht zu retten. Ehrliche Alternativen: „Wir reduzieren Scope-1+2-Emissionen seit 2019 um 47% und kompensieren die verbleibenden Restemissionen freiwillig über [Standard, Projekt-ID]." Ohne diese Trennung ist die Aussage abmahnbar.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „Klimapositives Unternehmen" als Über-uns-Headline
- „Wir sind klimapositiv" im Nachhaltigkeits-Bericht
- „Climate positive" als Eigen-Siegel
- „Klimapositive Produktion" auf der Produktseite
Anerkannte Nachweis-Formen
- PAS 2060 (Carbon Neutrality, sehr begrenzte „positive" Erweiterung)
- ISO 14064-1 (THG-Inventar)
- Science Based Targets Initiative — Net-Zero-Standard
- Anerkannte hervorragende Umweltleistung (EU-Ecolabel, EMAS)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.