Greenwashing erkennen — 7 typische Muster
Greenwashing folgt Mustern. Wer einmal verstanden hat, welche sprachlichen Konstruktionen Wettbewerbszentralen und Verbraucherschützer aufgreifen, erkennt sie auf der eigenen Website in wenigen Minuten. Dieser Artikel sammelt 7 Muster, die in der wettbewerbsrechtlichen Praxis zu Umweltwerbung wiederkehren — als Bezugspunkt dient das Katjes-Klimaneutral-Urteil des BGH.
1. Pauschale Klima-Werbung ohne Bezugswert
Das Muster: „klimaneutral", „CO2-neutral" oder „klimafreundlich" steht alleinstehend auf der Website — ohne Hinweis, was genau klimaneutral ist (Produkt, Versand, gesamtes Unternehmen?), ohne Vergleichswert und ohne Methodik.
Warum es kritisch ist: Der Bundesgerichtshof hat im Katjes-Urteil (Az. I ZR 98/23) festgehalten, dass „klimaneutral" auf einer Lebensmittelverpackung ohne weitere Aufklärung irreführend ist. Ab 27.09.2026 ist nach der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und der deutschen UWG-Umsetzung eine allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 4a).
Worauf der Check zeigt: Solche pauschalen Klima-Aussagen werden als Fundstelle markiert und der einschlägigen Rechtsgrundlage zugeordnet — ohne Vergleichswert, Scope-Angabe oder Methodik fehlt die Substanziierung.
2. Generische Begriffe ohne Substanziierung
Das Muster: „nachhaltig", „umweltfreundlich", „ökologisch", „grün" stehen als Adjektive vor Produktnamen oder als Headlines auf der Über-uns-Seite — ohne klare Definition, ohne Beleg, ohne Bezug.
Warum es kritisch ist: Ab 27.09.2026 ist eine allgemeine Umweltaussage, deren hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann, nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 4a) sowie § 5 Abs. 2 UWG unzulässig. Pauschalbegriffe ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung fallen damit unter den verschärften Standard.
Worauf der Check zeigt: Generische Umwelt-Adjektive ohne erkennbaren Bezug zu Material, Lieferkette, Produktion oder Energie werden als Fundstelle ausgewiesen und der Rechtsgrundlage zugeordnet.
3. Eigen-Siegel ohne Drittzertifizierung
Das Muster: Ein selbst gestaltetes Logo („Unser Nachhaltigkeits-Siegel", „Green Choice Award", „Eco-zertifiziert") wird auf Produktseiten platziert. Es sieht aus wie ein offizielles Zertifikat, hat aber keinerlei externe Prüfgrundlage.
Warum es kritisch ist: Ab 27.09.2026 ist das Bewerben mit einem Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder ohne behördliche Einführung nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 2a) unzulässig. Selbst vergebene Pseudo-Siegel ohne anerkannte Drittprüfung sind damit erfasst; auch bisher wurden solche Aussagen am Maßstab des § 5 UWG (Irreführung) gemessen.
Worauf der Check zeigt: Logo-artige Eigen-Siegel und Selbst-Auszeichnungen ohne Hinweis auf ein anerkanntes Zertifizierungssystem werden als Fundstelle markiert und der Rechtsgrundlage zugeordnet.
4. Zukunfts-Versprechen ohne klare Verpflichtungen
Das Muster: „Wir werden bis 2030 klimaneutral", „Net Zero by 2040", „Wir reduzieren Plastik bis 2025 um 50%" — wohlklingende Ankündigungen ohne Zwischenziele, ohne externe Verifikation, ohne konkrete Maßnahmen-Liste.
Warum es kritisch ist: Ab 27.09.2026 ist nach § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG eine Aussage über eine künftige Umweltleistung irreführend, wenn sie nicht auf klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen Verpflichtungen und einem realistischen Umsetzungsplan beruht. Ein vages Ziel ohne überprüfbaren Plan genügt diesem Standard nicht.
Worauf der Check zeigt: Zukunfts-Versprechen ohne erkennbaren Umsetzungsplan, Zwischenziele oder externe Verifikation werden als Fundstelle markiert und der Rechtsgrundlage zugeordnet.
5. Selbstverständliches als Mehrleistung darstellen
Das Muster: „Unsere Tüten sind FCKW-frei!" (FCKW ist seit 1995 in der EU verboten). „Unsere Schokolade ist gluten-frei!" (Schokolade enthält generell kein Gluten). „Wir verwenden BPA-freies Papier!" (Papier enthält normalerweise kein BPA).
Warum es kritisch ist: Ab 27.09.2026 ist nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 10a) das Anpreisen einer gesetzlich vorgeschriebenen Anforderung als Besonderheit des Angebots unzulässig. Gesetzlich ohnehin geltende Umweltstandards dürfen nicht als freiwillige Mehrleistung beworben werden; bisher wurden solche Aussagen am Maßstab des § 5 UWG gemessen.
Worauf der Check zeigt: Selbstverständliche oder gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften, die als Mehrleistung dargestellt werden, werden als Fundstelle markiert und der Rechtsgrundlage zugeordnet.
6. Bild-Sprache und Naturmotive ohne Bezug
Das Muster: Grüne Wiesen, Bäume, Vogelgezwitscher-Sounddesign, Blatt-Symbole im Logo — die visuelle Sprache suggeriert Umweltverträglichkeit, ohne dass das Produkt einen Umweltbezug hätte.
Warum es kritisch ist: Auch visuelle und akustische Werbung kann nach § 5 UWG irreführend sein und fällt ab 27.09.2026 unter den verschärften Standard für Umweltaussagen. Eine grün anmutende Bildsprache ohne reale Umweltleistung kann denselben irreführenden Gesamteindruck erzeugen wie eine ausdrückliche Behauptung.
Worauf der Check zeigt: Textliche Umweltbezüge in einem Umfeld ohne belegte Umweltleistung werden als Fundstelle markiert und der Rechtsgrundlage zugeordnet.
7. „Bis zu X%"-Formulierungen ohne typischen Fall
Das Muster: „Bis zu 80% weniger CO2", „Spart bis zu 50% Wasser", „Bis zu 100% recyceltes Material" — der Höchstwert wird hervorgehoben, ohne dass klar wird, unter welchen Bedingungen er erreicht wird.
Warum es kritisch ist: § 5 UWG erfasst irreführende Höchstwert-Werbung, wenn der typische Fall deutlich unter dem beworbenen Wert liegt. Ab 27.09.2026 müssen sich Umweltaussagen nach den verschärften UWG-Vorgaben am realistischen Regelfall messen lassen, nicht am Best Case.
Worauf der Check zeigt: „Bis zu X%"-Formulierungen ohne Angabe der typischen Bedingungen werden als Fundstelle markiert und der Rechtsgrundlage zugeordnet.
Fazit
Diese 7 Muster decken die wiederkehrenden Konstruktionen in der Praxis zu Umweltwerbung ab. Wer die eigene Website systematisch dagegen prüft, erkennt die naheliegenden Fundstellen; die rechtliche Bewertung des Einzelfalls bleibt einer Rechtsberatung vorbehalten. Den Auto-Scan deiner ganzen Seite (146 Greenwashing-Begriffe) übernimmt der Greenwashing-Check kostenlos für die ersten 5 Seiten und weist Fundstellen mit Rechtsgrundlage aus — reine Prüfung, keine Rechtsberatung.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.
