Bußgelder, Abmahnungen und Streitwerte 2026
„Was kann das schon kosten?" ist die häufigste Reaktion auf Greenwashing-Risiken. Dieser Artikel beziffert die realen Kostenrahmen — von der ersten Wettbewerbszentrale-Abmahnung bis zum Verbraucher-Sammelverfahren — und zeigt, wie ein dokumentiertes Audit die Risiken senkt.
Drei Säulen der Sanktionen
Greenwashing-Sanktionen kommen aus drei Richtungen: 1) Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände (Wettbewerbszentrale, DUH) und Industrieverbände. 2) Behördliche Sanktionen nach den nationalen EmpCo-Umsetzungsgesetzen (in Vorbereitung, gelten ab 27.09.2026). 3) Zivilrechtliche Verbraucherklagen, ggf. als Sammelverfahren nach VRUG.
Im aktuellen System ist Säule 1 die mit Abstand häufigste — Wettbewerbszentrale und DUH führen seit Jahren systematische Verfahren. Säule 2 wird mit der EmpCo-Umsetzung 2026 hinzukommen. Säule 3 spielt in der Praxis bisher eine kleinere Rolle, könnte aber durch die EU-Verbandsklagen-Richtlinie wichtiger werden.
Kostenrahmen UWG-Abmahnung
Eine typische Greenwashing-Abmahnung umfasst: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Aufwendungsersatz für Anwaltskosten, ggf. Vertragsstrafenversprechen bei Wiederholung.
Streitwerte für irreführende Umweltwerbungen werden in der Praxis meist mit 15.000–50.000 EUR pro Aussage angesetzt — abhängig von Reichweite (überregionale Kampagne vs. lokaler Webshop) und Bedeutung der Aussage. Anwaltskosten richten sich nach RVG und liegen für eine 25.000-EUR-Streitwert-Abmahnung bei ca. 1.500 EUR (1,3-Geschäftsgebühr + Auslagen).
Bei Nicht-Befolgung wird ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet; die Kosten verdoppeln sich grob. Vertragsstrafen bei Wiederholung liegen typischerweise bei 5.001 EUR pro Verstoßfall (oder „Hamburger Brauch" — gerichtsbestimmt nach billigem Ermessen).
Behördliche Bußgelder nach EmpCo-Umsetzung
Die nationalen Umsetzungsgesetze zur EmpCo-Richtlinie werden in Deutschland im UWG verortet — der genaue Gesetzentwurf ist in Vorbereitung. Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen. In der Vergleichbar-Regelung (Modernisierungs-Richtlinie 2019/2161) liegen die maximalen Bußgelder bei 4% des Jahresumsatzes — eine ähnliche Größenordnung ist für EmpCo-Verstöße zu erwarten.
Praxis-Implikation: Für Unternehmen mit 10 Mio. EUR Jahresumsatz kann ein einzelner schwerer Verstoß theoretisch bis zu 400.000 EUR kosten. Die Behörden werden in den ersten Jahren konservativ ansetzen — aber das Risiko ist deutlich höher als bei UWG-Abmahnungen.
Wer mahnt aktuell ab?
Die drei aktivsten Abmahner: Die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.) führt seit 2022 systematische Verfahren gegen „klimaneutral"-Werbung — meist als außergerichtliche Abmahnung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist die aggressivere Variante mit häufigen einstweiligen Verfügungen; sie hat zwischen 2022 und 2024 mehr als 50 Verfahren geführt. Verbraucherzentralen führen meist Klagen auf Unterlassung mit Klagebefugnis nach §8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.
Mitbewerber-Abmahnungen sind in der Praxis seltener — Unternehmen scheuen den Imageschaden eines „Glashaus-Wirfens" mit Steinen, wenn die eigene Compliance unklar ist. Mit zunehmender EmpCo-Klarheit könnten sich diese Verhältnisse verschieben.
Was ein dokumentiertes Pre-Stichtag-Audit bewirkt
Ein dokumentiertes Audit vor dem 27.09.2026 erfüllt zwei Funktionen: Erstens entdeckt es die Fundstellen, bevor ein Abmahnender sie findet. Zweitens dient es im Streitfall als Nachweis der Sorgfalt — was den Streitwert und damit die Anwaltskosten signifikant senkt.
Konkret: Wer nachweist, dass er die eigene Website systematisch geprüft, alle Fundstellen reformuliert und Bestandsinhalte überprüft hat, kann im Streitfall meist eine Modifizierte Unterlassungs-Erklärung anbieten — also die Aussage ändern, ohne die volle Streitwert-Pauschale zu zahlen. Bei nicht-vorsätzlichen Verstößen kann das die Kosten um 30–50% senken.
Fazit
Greenwashing-Sanktionen sind real, aber kalkulierbar. Wer die Website vor dem Stichtag systematisch prüft, reformuliert und dokumentiert, reduziert das Risiko erheblich. Den ersten Scan deiner Seite gegen 146 Greenwashing-Begriffe übernimmt der Greenwashing-Check kostenlos — kostenpflichtige Tarife liefern den PDF-Report, der als interner Compliance-Nachweis verwendbar ist.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.