„plastikfrei"
Wer „plastikfrei" wirbt, darf in keinem Bestandteil des Produkts Kunststoff einsetzen — auch nicht im Etikett, im Klebstoff oder in der Beschichtung.
Was bedeutet „plastikfrei"?
„Plastikfrei" wird wörtlich verstanden — kein Plastik, weder im Produkt selbst noch in seiner Verpackung. Die Definition von „Plastik" / „Kunststoff" richtet sich nach der EU-Single-Use-Plastics-Direktive (Richtlinie 2019/904), die auch biobasierte und bioabbaubare Kunststoffe einschließt. Eine Werbung mit „plastikfrei" für ein Produkt mit kunststoffbeschichtetem Karton ist damit angreifbar.
Warum ist der Begriff kritisch?
Verpackungen sind oft Kombinationen aus Papier mit PE-Beschichtung, Kunststoff-Klebstoffen und kleinen Plastik-Elementen (Ventile, Sichtfenster). Werbe-Praxis war es lange, diese Bestandteile zu ignorieren, wenn die „Hauptverpackung" Karton ist. Mit EmpCo gilt dieser Ansatz als irreführend — das Wort „plastikfrei" wird wörtlich genommen.
Wie reformulieren?
Statt „plastikfrei" → „kunststoffarme Verpackung — der Kartonanteil enthält keine Beschichtung; Sichtfenster und Klebestreifen sind aus Kunststoff". Wer wirklich plastikfrei ist (z.B. Karton mit Stärkekleber), sollte das mit Materiallisten transparent belegen.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „Plastikfreie Verpackung" mit PE-beschichteter Innenseite
- „100% plastikfrei" mit Plastik-Sichtfenster
- „Plastikfrei" bei Etiketten mit Kunststoff-Klebstoff
- „Plastikfreies Produkt" mit Kunststoff-Bestandteilen
Anerkannte Nachweis-Formen
- Vollständige Materialliste (alle Komponenten)
- Plastic Free Trust Mark (A Plastic Planet)
- EPD nach ISO 14025
- Cradle-to-Cradle (Material Health Certificate)
Verwendet deine Website „plastikfrei"?
Der Greenwashing-Check scannt deine Seite gegen alle 146 Greenwashing-Begriffe wie diesen — kostenlos für die ersten 5 Seiten.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.