„recycelbar"
Eine Verpackung darf nur als „recycelbar" beworben werden, wenn sie tatsächlich in den vorhandenen Sammel- und Verwertungs-Systemen recycelt wird — nicht nur theoretisch.
Was bedeutet „recycelbar"?
„Recycelbar" bezeichnet die theoretische Eigenschaft eines Materials, in einem Recyclingprozess wieder zu einem nutzbaren Rohstoff zu werden. Die EmpCo-Richtlinie ergänzt dieses Kriterium um den Praxis-Bezug: Eine Verpackung ist erst dann „recycelbar" im rechtlichen Sinn, wenn sie im Sammel- und Sortiersystem des Marktes (in Deutschland: Duales System) auch faktisch erfasst wird.
Warum ist der Begriff kritisch?
Anhang I Nr. 4c verbietet Umweltwerbungen, die sich auf Eigenschaften beziehen, die in der Praxis nicht realisierbar sind. Eine Verbund-Verpackung, die theoretisch trennbar ist, in der Realität aber im Restmüll landet, ist nicht „recycelbar". Der Begriff wird damit deutlich enger als bisher — die Mindestquoten der Verwertung müssen mitgedacht werden.
Wie reformulieren?
Konkret nennen, in welchem System die Verpackung recycelt wird: „Vollständig recycelbar im Gelben Sack / Wertstofftonne". Bei mehreren Materialien die Trennbarkeit dokumentieren: „PET-Flasche separat in den Wertstoff-Kreislauf; Etikett gesondert entsorgen". Optional Recyclat-Anteil im Produkt benennen.
Typische Fundstellen in der Praxis
- „Recycelbare Verpackung" bei Verbund-Material ohne Trennhinweis
- „100% recycelbar" bei Plastik, das in der Praxis nicht recycelt wird
- „Recycelbar" bei Produkten, die nicht ins Duale System gehören
- „Recyclingfähig" als Synonym ohne System-Bezug
Anerkannte Nachweis-Formen
- Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Empfehlungen des Sortier- und Recycling-Verbandes
- RAL-GZ-LIVE-Zertifikat (Recyclingfähigkeit)
- Cradle-to-Cradle-Zertifikat (verschiedene Stufen)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.