Die kompakte Prüfliste zum Druck-Vorlage-Mitnehmen: 50 Einzelpunkte in fünf Abschnitten, jeweils mit Erklärung. Strukturiert nach den Anhang-I-Verboten der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825).
Die Grundlage jeder Greenwashing-Prüfung: vollständige Inventur aller relevanten Seiten und systematische Suche nach kritischen Begriffen.
Ohne vollständige Liste aller Seiten kannst du keine vollständige Prüfung machen. Quelle ist üblicherweise <domain>/sitemap.xml oder die CMS-eigene Seitenliste.
Produktseiten sind das häufigste Vehikel für Material- und Verpackungs-Claims — separat in der Tabelle markieren, weil sie meist die meisten Treffer liefern.
Hier stehen Unternehmens-Claims („Wir verfolgen einen nachhaltigen Ansatz"), die ohne EMAS-/ISO-14001-Beleg kritisch sind.
Alter Content wird ab 27.09.2026 nicht „verziehen" — er gilt als laufende geschäftliche Handlung. Pflege oder Archivierung erforderlich.
Footer-Slogans („klimaneutral seit 2024") wirken auf jeder einzelnen Unterseite. Ein einzelner unsauberer Footer-Claim erzeugt hunderte Verstöße in Listenform.
Filter machen Sammel-Aussagen über mehrere Produkte gleichzeitig. Sie sind nur dann unkritisch, wenn jedes enthaltene Produkt die Aussage trägt.
Mindestens: klimaneutral, CO2-neutral, umweltfreundlich, nachhaltig, grün, ökologisch, bio, eco, naturnah, ressourcenschonend, emissionsfrei.
Auch englischsprachige Claims auf deutschsprachigen Seiten unterliegen dem deutschen UWG. Häufige Quelle: aus EN-Mutterhaus übernommene Templates.
Maschinen-lesbare Marketing-Aussagen unterliegen denselben Regeln wie sichtbare Aussagen. Bei E-Commerce-Plattformen oft im Produkt-Schema versteckt.
Newsletter-Banner und Cookie-Banner-Hinterleger werden bei Audits oft vergessen, weil sie nicht im normalen Content-Flow erscheinen.
Pro Fundstelle: Beleg vorhanden? Drittgeprüft? Auf das richtige Bezugsobjekt bezogen?
Nach BGH I ZR 98/23 nur zulässig mit klarer Erläuterung Vermeidung-vs.-Kompensation. Reine Kompensation als Produkt-Eigenschaft verboten (Anhang I Nr. 4c).
Anhang I Nr. 4a verlangt anerkannte hervorragende Umweltleistung. Generisches „umweltfreundlich" ohne Eigenschaft ist unzulässig.
„Aus recyceltem Material" ohne Prozentangabe ist nach Anhang I Nr. 4a kritisch — auch wenn 5 % recyceltes Material enthalten sind.
Wenn du dich auf TÜV/DEKRA/EMAS/FSC/FAIRTRADE berufst, muss der Beleg auf der Website verlinkt und einsehbar sein.
EU-Öko-VO 2018/848 verlangt die Kontrollstellen-Nummer bei Bio-Lebensmittel-Claims. Andernfalls strafbar.
Eine CO2-Angabe ohne Berechnungsmethode (ISO 14067, PAS 2050, GHG Protocol) ist nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UGP-RL eine irreführende Aussage.
Anhang I Nr. 2a: Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem sind per se verboten. Anzuwenden ab dem Stichtag 27.09.2026.
Anhang I Nr. 4b verbietet die Übertragung von Aspekt-Eigenschaften (z.B. Verpackung) auf das Gesamtprodukt.
„Faire Produktion" / „faire Lieferkette" ist ohne Fair-Wear-/SA8000-/FAIRTRADE-Beleg kritisch.
„100 % Ökostrom" muss durch einen tatsächlichen Ökostrom-Vertrag mit Herkunftsnachweis belegt sein, nicht durch Zukauf von CO2-Zertifikaten.
Future-Tense-Claims, Verpackungs-Aussagen, Tierwohl, regionale Claims — die häufigsten Stolpersteine außerhalb der Pflicht-Begriffsliste.
§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG verlangt für Aussagen über eine künftige Umweltleistung einen klaren, dokumentierten Umsetzungsplan mit Meilensteinen und Zwischenberichten.
„Regional" ist im LMR nicht definiert. EU-Kommission und deutsche Behörden verlangen eine konkrete räumliche Definition (Bundesland, PLZ-Bereich, Umkreis).
„Artgerecht" ist nicht gesetzlich definiert. Ohne Zertifikat ist der Claim nach UWG §5 + Anhang I Nr. 4a kritisch.
„Plastikfrei" ist konkret und prüfbar — wenn tatsächlich kein Plastik enthalten ist. Achtung: Klebstoff, Beschichtung, Kappe können Plastik sein.
„Recyclebar" ist nur zulässig, wenn das Material tatsächlich in der bestehenden Infrastruktur recycelt wird, nicht nur theoretisch recycelfähig ist.
„Saisonal" als Produkt-Eigenschaft ist meist unkritisch. Als Unternehmens-Tugend wird es eine Umwelt-Aussage und unterliegt EmpCo.
Vorformulierte Texte für Influencer:innen werden dir zugerechnet. Briefing-Vorlagen wie eigene Marketing-Texte prüfen.
Social-Posts sind geschäftliche Handlungen nach UWG. Templates und „Hashtag-Sets" wie Marketing-Templates prüfen.
„Arbeiten bei einem nachhaltigen Unternehmen" ist eine Aussage über das Unternehmen — ohne Zertifizierungs-Grundlage kritisch.
Alte PR-Meldungen mit Greenwashing-Claims sind ab 27.09.2026 noch immer abrufbar. Archivieren oder Korrektur-Hinweis.
Pro Fundstelle die einschlägige Rechtsgrundlage festhalten und das Ergebnis dokumentieren. Wie du mit einer Fundstelle umgehst, entscheidest du selbst — im Zweifel mit anwaltlicher Beratung.
Halte zu jeder Fundstelle fest, welche Norm betroffen ist (z. B. Anhang I Nr. 4a/4b/4c, § 5 UWG). Das ist die Grundlage für die weitere Bearbeitung durch dich oder deine Kanzlei.
Jede konkrete Zahl in einer Umwelt-Aussage braucht eine belegbare Quelle. „30 % weniger Energie" ist ohne dokumentierte Messmethode kritisch.
Pro Fundstelle ein:e Owner:in. Ohne benannten Owner verläuft die Bearbeitung im Sand.
Die übrigen UWG-Änderungen sind ab 27.09.2026 anzuwenden. Plane die Bearbeitung der Fundstellen mit ausreichend Vorlauf vor diesem Stichtag.
Greenwashing-Risiko entsteht im laufenden Betrieb — neue Kampagnen brauchen eine Compliance-Vorprüfung als festen Prozess-Schritt.
PDF mit Datum ist Standard-Beweismittel für Sorgfaltspflicht. Im DMS oder /legal-Ordner ablegen.
Auch wenn die Selbst-Prüfung erfolgt ist, sollte deine Kanzlei wissen, dass eine Prüfung stattgefunden hat — wichtig für Streit-Vorbereitung.
Compliance ist Vorstandsverantwortung. Eine Kurz-Vorlage (1 Seite, Ampel, Restrisiken) reicht.
Ohne Termin verläuft die Routine. 90-Tage-Rhythmus ist Standard für mittelständische Sites.
Optional: bei jedem CMS-Release (z.B. via GitHub Action oder Zapier) einen automatisierten Mini-Scan triggern. Reduziert das Risiko zwischen den Quartals-Audits.
Was du zusätzlich tun solltest, um nicht nur die Website, sondern den ganzen Compliance-Prozess vorzubereiten.
Wer reagiert auf eine Abmahnung? Welche Kanzlei wird gebrieft? Wo liegt die Compliance-Akte? 1-Seiten-Plan reicht.
Eine modifizierte UE (ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht) ist häufig die richtige Antwort. Vorlage in der Compliance-Akte spart Zeit.
Verbraucherzentralen treten oft öffentlich auf. Sprachregelung und PR-Reaktion vorbereiten.
Nicht alle Rechtsschutz-Policen decken UWG-Streitigkeiten. Vor dem Stichtag Deckung prüfen — typische Ausschlüsse: gewerblicher Rechtsschutz, Vorsatz.
Wenn deine Lieferanten Claims liefern (z.B. „klimaneutrale Verpackung"), brauchst du eine Klausel, die sie zur Belegbarkeit verpflichtet.
Eine kurze Schulung pro Quartal hilft, das Bewusstsein für Umwelt-Aussagen hoch zu halten.
Externe Texter:innen brauchen ein eigenes Briefing mit Greenwashing-Vermeidungsregeln. Sonst kommen die Risiken über die Agentur zurück.
Verbraucherzentralen mahnen oft in Wellen. Wer Branchen-Mahn-Wellen früh sieht, kann eigene Schwächen abräumen, bevor sie ihn treffen.
Wer „nachhaltig" sagt, sollte auch in der Datenschutz-Doku (z.B. CO2-bezogene Verarbeitungstätigkeiten) konsistent sein. UWG- und DSGVO-Audits werden zunehmend gemeinsam geprüft.
Greenwashing-Recht entwickelt sich schnell. Mindestens jährlich die komplette 50-Punkte-Routine wiederholen — neue BGH-Urteile können Bewertungen ändern.
Wer den manuellen Aufwand sparen möchte, kann den automatisierten Audit-Scan auf empcora.de nutzen — er findet die kritischen Fundstellen und nennt zu jeder die einschlägige Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.
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