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Greenwashing-Check
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Long-Form-Checkliste · 50 Punkte

Greenwashing-Checkliste — 50 Punkte

Die kompakte Prüfliste zum Druck-Vorlage-Mitnehmen: 50 Einzelpunkte in fünf Abschnitten, jeweils mit Erklärung. Strukturiert nach den Anhang-I-Verboten der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825).

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Inventur und Begriffs-Suche (Punkte 1–10)
  2. 2. Belege und Zertifikate (Punkte 11–20)
  3. 3. Spezialfälle (Punkte 21–30)
  4. 4. Bewertung und Dokumentation (Punkte 31–40)
  5. 5. Rechtliche Vorsorge und Monitoring (Punkte 41–50)

1. Inventur und Begriffs-Suche (Punkte 1–10)

Die Grundlage jeder Greenwashing-Prüfung: vollständige Inventur aller relevanten Seiten und systematische Suche nach kritischen Begriffen.

  1. sitemap.xml exportiert und in Tabelle übernommen

    Ohne vollständige Liste aller Seiten kannst du keine vollständige Prüfung machen. Quelle ist üblicherweise <domain>/sitemap.xml oder die CMS-eigene Seitenliste.

  2. Produktseiten kategorisch markiert

    Produktseiten sind das häufigste Vehikel für Material- und Verpackungs-Claims — separat in der Tabelle markieren, weil sie meist die meisten Treffer liefern.

  3. „Über uns" / „Unternehmen" gelistet

    Hier stehen Unternehmens-Claims („Wir verfolgen einen nachhaltigen Ansatz"), die ohne EMAS-/ISO-14001-Beleg kritisch sind.

  4. Blog- und Magazin-Beiträge der letzten 24 Monate gelistet

    Alter Content wird ab 27.09.2026 nicht „verziehen" — er gilt als laufende geschäftliche Handlung. Pflege oder Archivierung erforderlich.

  5. Footer-/AGB-Claims geprüft

    Footer-Slogans („klimaneutral seit 2024") wirken auf jeder einzelnen Unterseite. Ein einzelner unsauberer Footer-Claim erzeugt hunderte Verstöße in Listenform.

  6. Kategorie-Filter („nachhaltige Produkte") inventarisiert

    Filter machen Sammel-Aussagen über mehrere Produkte gleichzeitig. Sie sind nur dann unkritisch, wenn jedes enthaltene Produkt die Aussage trägt.

  7. Pflichtbegriffsliste durchsucht (siehe Anleitung Schritt 2)

    Mindestens: klimaneutral, CO2-neutral, umweltfreundlich, nachhaltig, grün, ökologisch, bio, eco, naturnah, ressourcenschonend, emissionsfrei.

  8. Englische Begriffe geprüft (sustainable, eco-friendly, green)

    Auch englischsprachige Claims auf deutschsprachigen Seiten unterliegen dem deutschen UWG. Häufige Quelle: aus EN-Mutterhaus übernommene Templates.

  9. Schema.org-Markup (ecoFriendly, sustainable) geprüft

    Maschinen-lesbare Marketing-Aussagen unterliegen denselben Regeln wie sichtbare Aussagen. Bei E-Commerce-Plattformen oft im Produkt-Schema versteckt.

  10. Pop-up- und Banner-Templates gelistet

    Newsletter-Banner und Cookie-Banner-Hinterleger werden bei Audits oft vergessen, weil sie nicht im normalen Content-Flow erscheinen.

2. Belege und Zertifikate (Punkte 11–20)

Pro Fundstelle: Beleg vorhanden? Drittgeprüft? Auf das richtige Bezugsobjekt bezogen?

  1. Für jede „klimaneutral"-Aussage Kompensations-Nachweis dokumentiert

    Nach BGH I ZR 98/23 nur zulässig mit klarer Erläuterung Vermeidung-vs.-Kompensation. Reine Kompensation als Produkt-Eigenschaft verboten (Anhang I Nr. 4c).

  2. Für „umweltfreundlich" konkrete Eigenschaft hinterlegt

    Anhang I Nr. 4a verlangt anerkannte hervorragende Umweltleistung. Generisches „umweltfreundlich" ohne Eigenschaft ist unzulässig.

  3. Material-Anteile mit Prozent angegeben

    „Aus recyceltem Material" ohne Prozentangabe ist nach Anhang I Nr. 4a kritisch — auch wenn 5 % recyceltes Material enthalten sind.

  4. Zertifikate verlinkt und prüfbar

    Wenn du dich auf TÜV/DEKRA/EMAS/FSC/FAIRTRADE berufst, muss der Beleg auf der Website verlinkt und einsehbar sein.

  5. Bio-Claims mit Öko-Kontrollstellen-Nummer (DE-ÖKO-...) versehen

    EU-Öko-VO 2018/848 verlangt die Kontrollstellen-Nummer bei Bio-Lebensmittel-Claims. Andernfalls strafbar.

  6. CO2-Werte mit Berechnungsmethode dokumentiert

    Eine CO2-Angabe ohne Berechnungsmethode (ISO 14067, PAS 2050, GHG Protocol) ist nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UGP-RL eine irreführende Aussage.

  7. Eigen-Siegel auf Drittprüfung umgestellt oder entfernt

    Anhang I Nr. 2a: Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem sind per se verboten. Anzuwenden ab dem Stichtag 27.09.2026.

  8. Aspekt-Aussagen nicht auf Gesamtprodukt übertragen

    Anhang I Nr. 4b verbietet die Übertragung von Aspekt-Eigenschaften (z.B. Verpackung) auf das Gesamtprodukt.

  9. Lieferketten-Claims mit Zertifizierung belegt

    „Faire Produktion" / „faire Lieferkette" ist ohne Fair-Wear-/SA8000-/FAIRTRADE-Beleg kritisch.

  10. Energy-Use-Claims gegen tatsächlichen Energiebezug abgeglichen

    „100 % Ökostrom" muss durch einen tatsächlichen Ökostrom-Vertrag mit Herkunftsnachweis belegt sein, nicht durch Zukauf von CO2-Zertifikaten.

3. Spezialfälle (Punkte 21–30)

Future-Tense-Claims, Verpackungs-Aussagen, Tierwohl, regionale Claims — die häufigsten Stolpersteine außerhalb der Pflicht-Begriffsliste.

  1. Future-Tense-Claims (z. B. „klimaneutral bis 2030") geprüft

    § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG verlangt für Aussagen über eine künftige Umweltleistung einen klaren, dokumentierten Umsetzungsplan mit Meilensteinen und Zwischenberichten.

  2. „Regional" mit räumlicher Definition versehen

    „Regional" ist im LMR nicht definiert. EU-Kommission und deutsche Behörden verlangen eine konkrete räumliche Definition (Bundesland, PLZ-Bereich, Umkreis).

  3. Tierwohl-Claims mit Zertifikat (ITW / Vier-Pfoten / Bio-Land) versehen

    „Artgerecht" ist nicht gesetzlich definiert. Ohne Zertifikat ist der Claim nach UWG §5 + Anhang I Nr. 4a kritisch.

  4. „Plastikfrei" gegen tatsächliche Materialliste abgeglichen

    „Plastikfrei" ist konkret und prüfbar — wenn tatsächlich kein Plastik enthalten ist. Achtung: Klebstoff, Beschichtung, Kappe können Plastik sein.

  5. „Recyclebar" gegen Recycling-Realität geprüft

    „Recyclebar" ist nur zulässig, wenn das Material tatsächlich in der bestehenden Infrastruktur recycelt wird, nicht nur theoretisch recycelfähig ist.

  6. Saison-Claims auf einzelne Produkte beschränkt

    „Saisonal" als Produkt-Eigenschaft ist meist unkritisch. Als Unternehmens-Tugend wird es eine Umwelt-Aussage und unterliegt EmpCo.

  7. Influencer-Briefings inventarisiert und geprüft

    Vorformulierte Texte für Influencer:innen werden dir zugerechnet. Briefing-Vorlagen wie eigene Marketing-Texte prüfen.

  8. Social-Media-Templates (Instagram, TikTok, LinkedIn) geprüft

    Social-Posts sind geschäftliche Handlungen nach UWG. Templates und „Hashtag-Sets" wie Marketing-Templates prüfen.

  9. Karriere-Seite mit Employer-Branding-Claims geprüft

    „Arbeiten bei einem nachhaltigen Unternehmen" ist eine Aussage über das Unternehmen — ohne Zertifizierungs-Grundlage kritisch.

  10. Newsroom / Pressemeldungen rückwirkend geprüft

    Alte PR-Meldungen mit Greenwashing-Claims sind ab 27.09.2026 noch immer abrufbar. Archivieren oder Korrektur-Hinweis.

4. Bewertung und Dokumentation (Punkte 31–40)

Pro Fundstelle die einschlägige Rechtsgrundlage festhalten und das Ergebnis dokumentieren. Wie du mit einer Fundstelle umgehst, entscheidest du selbst — im Zweifel mit anwaltlicher Beratung.

  1. Pro Fundstelle die einschlägige Rechtsgrundlage notiert

    Halte zu jeder Fundstelle fest, welche Norm betroffen ist (z. B. Anhang I Nr. 4a/4b/4c, § 5 UWG). Das ist die Grundlage für die weitere Bearbeitung durch dich oder deine Kanzlei.

  2. Belege/Quellen je Fundstelle gesammelt

    Jede konkrete Zahl in einer Umwelt-Aussage braucht eine belegbare Quelle. „30 % weniger Energie" ist ohne dokumentierte Messmethode kritisch.

  3. Compliance-Verantwortung im Team zugewiesen

    Pro Fundstelle ein:e Owner:in. Ohne benannten Owner verläuft die Bearbeitung im Sand.

  4. Deadline für die Bearbeitung gesetzt (vor 27.09.2026)

    Die übrigen UWG-Änderungen sind ab 27.09.2026 anzuwenden. Plane die Bearbeitung der Fundstellen mit ausreichend Vorlauf vor diesem Stichtag.

  5. Marketing-Freigabe-Prozess um Compliance-Check ergänzt

    Greenwashing-Risiko entsteht im laufenden Betrieb — neue Kampagnen brauchen eine Compliance-Vorprüfung als festen Prozess-Schritt.

  6. Prüfungs-Tabelle als PDF mit Zeitstempel exportiert

    PDF mit Datum ist Standard-Beweismittel für Sorgfaltspflicht. Im DMS oder /legal-Ordner ablegen.

  7. Kanzlei-/Compliance-Berater:in informiert

    Auch wenn die Selbst-Prüfung erfolgt ist, sollte deine Kanzlei wissen, dass eine Prüfung stattgefunden hat — wichtig für Streit-Vorbereitung.

  8. Geschäftsführung / Vorstand informiert

    Compliance ist Vorstandsverantwortung. Eine Kurz-Vorlage (1 Seite, Ampel, Restrisiken) reicht.

  9. Re-Scan-Termin im Kalender gesetzt (+90 Tage)

    Ohne Termin verläuft die Routine. 90-Tage-Rhythmus ist Standard für mittelständische Sites.

  10. Webhook / Monitoring auf neue Content-Releases eingerichtet

    Optional: bei jedem CMS-Release (z.B. via GitHub Action oder Zapier) einen automatisierten Mini-Scan triggern. Reduziert das Risiko zwischen den Quartals-Audits.

5. Rechtliche Vorsorge und Monitoring (Punkte 41–50)

Was du zusätzlich tun solltest, um nicht nur die Website, sondern den ganzen Compliance-Prozess vorzubereiten.

  1. UWG-Abmahn-Notfallplan dokumentiert

    Wer reagiert auf eine Abmahnung? Welche Kanzlei wird gebrieft? Wo liegt die Compliance-Akte? 1-Seiten-Plan reicht.

  2. Modifizierte Unterlassungserklärung als Vorlage vorbereitet

    Eine modifizierte UE (ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht) ist häufig die richtige Antwort. Vorlage in der Compliance-Akte spart Zeit.

  3. Krisen-Kommunikations-Plan für Verbraucherzentralen-Anfragen

    Verbraucherzentralen treten oft öffentlich auf. Sprachregelung und PR-Reaktion vorbereiten.

  4. Versicherungs-Deckung (D&O, Rechtsschutz, Cyber) auf UWG geprüft

    Nicht alle Rechtsschutz-Policen decken UWG-Streitigkeiten. Vor dem Stichtag Deckung prüfen — typische Ausschlüsse: gewerblicher Rechtsschutz, Vorsatz.

  5. Lieferanten-Verträge auf Compliance-Klausel geprüft

    Wenn deine Lieferanten Claims liefern (z.B. „klimaneutrale Verpackung"), brauchst du eine Klausel, die sie zur Belegbarkeit verpflichtet.

  6. Marketing-Team auf EmpCo geschult

    Eine kurze Schulung pro Quartal hilft, das Bewusstsein für Umwelt-Aussagen hoch zu halten.

  7. Agentur-/Externe-Briefings auf EmpCo angepasst

    Externe Texter:innen brauchen ein eigenes Briefing mit Greenwashing-Vermeidungsregeln. Sonst kommen die Risiken über die Agentur zurück.

  8. Wettbewerber-Monitoring auf neue Abmahn-Wellen aufgesetzt

    Verbraucherzentralen mahnen oft in Wellen. Wer Branchen-Mahn-Wellen früh sieht, kann eigene Schwächen abräumen, bevor sie ihn treffen.

  9. Datenschutz-Dokumentation auf Konsistenz geprüft

    Wer „nachhaltig" sagt, sollte auch in der Datenschutz-Doku (z.B. CO2-bezogene Verarbeitungstätigkeiten) konsistent sein. UWG- und DSGVO-Audits werden zunehmend gemeinsam geprüft.

  10. Re-Audit nach 12 Monaten — gesamte Routine wiederholen

    Greenwashing-Recht entwickelt sich schnell. Mindestens jährlich die komplette 50-Punkte-Routine wiederholen — neue BGH-Urteile können Bewertungen ändern.

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50 Punkte zu viel?

Wer den manuellen Aufwand sparen möchte, kann den automatisierten Audit-Scan auf empcora.de nutzen — er findet die kritischen Fundstellen und nennt zu jeder die einschlägige Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.

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