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Greenwashing prüfen in 7 Schritten

Wie du deine Website systematisch nach Greenwashing-Aussagen absuchst, jede Fundstelle mit BGH/OLG-Urteilen abgleichst und revisionssicher dokumentierst — vor dem Stichtag 27.09.2026.

Inhaltsverzeichnis

  1. Inventur: alle relevanten Seiten auflisten
  2. Kritische Begriffe systematisch suchen
  3. Belege je Fundstelle prüfen
  4. Siegel und Zertifikate prüfen
  5. Mit aktuellen BGH/OLG-Urteilen abgleichen
  6. Belege prüfen oder Aussage entfernen
  7. Prüfung dokumentieren und Re-Scan terminieren
  1. Inventur: alle relevanten Seiten auflisten

    Lege eine Liste aller öffentlich erreichbaren Seiten an, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen enthalten könnten — Produktseiten, „Über uns", Blog, Newsroom, Footer-Claims.

    Bevor du inhaltlich prüfst, brauchst du eine vollständige Inventur. Die häufigste Fehlerquelle bei Greenwashing-Audits ist nicht der falsche Befund, sondern die übersehene Seite — ein alter Blogbeitrag mit „klimaneutralem Versand" reicht für eine Abmahnung. Zieh dir eine sitemap.xml deiner Website (typischerweise unter /sitemap.xml) und exportiere alle URLs in eine Tabelle.

    Markiere in der Tabelle pro URL, ob sie aktuell Umwelt-/Nachhaltigkeits-Aussagen enthalten könnte. Kategorien, die in der Praxis fast immer betroffen sind: Produktseiten (Material-/Verpackungs-Claims), „Über uns" (Unternehmensphilosophie), Blog/Magazin (Kampagnen-Claims), Footer (siegel- oder zertifikatsbezogene Claims), Karriere (Employer-Branding rund um Nachhaltigkeit).

    Plane für eine Site mit ~50 Seiten ca. 30 Minuten für die Inventur, für 500 Seiten ca. 2 Stunden. Wenn du dich beim Auflisten überfordert fühlst, ist das ein Signal, dass die manuelle Prüfung an ihre Grenze stößt — dann ist ein automatisiertes Scan-Tool der bessere Weg.

  2. Kritische Begriffe systematisch suchen

    Durchsuche jede gelistete Seite nach den Kernbegriffen: „klimaneutral", „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „CO2-neutral", „ökologisch", „bio". Notiere jede Fundstelle mit URL und Wortlaut.

    Die EmpCo-Richtlinie verbietet pauschale Umweltaussagen ohne kontrollierbare, drittgeprüfte Belege (Anhang I Nr. 4a UGP-RL n.F.). In der Praxis sind das vor allem Adjektive, mit denen Marketing-Teams ein Produkt oder Unternehmen in einem „grüneren" Licht darstellen. Du suchst also nach der Sprache, nicht nach Fakten — die Fakten kommen in Schritt 3.

    Pflicht-Begriffsliste für die Such-Funktion (Cmd+F bzw. Strg+F): klimaneutral, klima-neutral, CO2-neutral, CO2 neutral, umweltfreundlich, umwelt-freundlich, nachhaltig, nachhaltige, nachhaltiges, grün, grüne, grüner, ökologisch, ökologisches, bio, biologisch, eco, eco-friendly, naturnah, ressourcenschonend, emissionsfrei, kohlenstoffneutral. Pro Treffer: URL, exakter Satz/Slogan, Bezugsobjekt (Produkt/Marke/Unternehmen).

    Wichtig: konkrete prüfbare Aussagen sind weiter zulässig. „100 % recyceltes PET im Behälter" oder „Hergestellt mit Ökostrom (TÜV-zertifiziert)" sind keine Per-se-Verbote — vorausgesetzt du hast den Beleg. Der Unterschied: konkrete Aussagen verweisen auf ein nachvollziehbares, drittgeprüftes Faktum, generische Aussagen suggerieren ein Gesamtbild ohne Substanz.

  3. Belege je Fundstelle prüfen

    Frage zu jeder Fundstelle: Gibt es einen drittgeprüften Beleg für die Aussage? Ist der Beleg öffentlich auffindbar (verlinkt)? Bezieht sich der Beleg auf das gleiche Bezugsobjekt wie die Aussage?

    Die EmpCo-Richtlinie macht den Beleg zur Tatbestandsvoraussetzung: eine Umweltaussage ist nur dann zulässig, wenn sie auf einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung" oder einem kontrollierbaren Beleg beruht (Anhang I Nr. 4a). Ein interner Berechnungs-PDF reicht nicht — der Beleg muss von einer unabhängigen Drittstelle bestätigt sein (z.B. TÜV, DEKRA, akkreditierte Zertifizierer, EMAS-Auditor).

    Pro Fundstelle prüfst du drei Fragen: (a) Existiert überhaupt ein Beleg? (b) Ist der Beleg drittgeprüft (nicht selbst erstellt)? (c) Bezieht er sich auf dasselbe Objekt wie die Aussage? Punkt (c) ist die häufigste Falle: eine TÜV-Zertifizierung des Produktions-Standorts wird auf der Website oft so dargestellt, als sei das einzelne Produkt zertifiziert. Anhang I Nr. 4b verbietet exakt diese Übertragung von Aspekt-Aussagen aufs Gesamtprodukt.

    Wenn du den Beleg nicht innerhalb von 10 Minuten findest, ist die Aussage praktisch nicht haltbar. Notiere in deiner Tabelle den Belegstatus: „bestätigt + verlinkt", „existiert intern, nicht öffentlich", „nicht vorhanden". Letztere Kategorie ist deine Sofort-Streichliste.

  4. Siegel und Zertifikate prüfen

    Sind alle dargestellten Siegel von einer unabhängigen Drittstelle vergeben? Eigen-Siegel ohne Zertifizierungssystem sind nach Anhang I Nr. 2a per se unzulässig.

    Anhang I Nr. 2a UGP-RL (eingeführt durch EmpCo) verbietet die Anzeige von „Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder die nicht durch öffentliche Stellen eingerichtet wurden". Eigen-Siegel (Marketing-Grafiken, die wie offizielle Siegel aussehen, aber kein Zertifizierungssystem im Hintergrund haben) sind damit ohne Übergangsfrist verboten.

    Prüf-Routine: scrolle durch alle Seiten und markiere jedes runde, schildförmige oder rechteckige Siegel-Element. Pro Siegel klärst du: Wer hat es vergeben? Ist diese Stelle unabhängig vom Unternehmen? Gibt es ein dokumentiertes Zertifizierungssystem (öffentlich einsehbare Kriterien, Audit-Prozess, Re-Zertifizierungs-Rhythmus)? Falls eine der drei Fragen mit Nein beantwortet wird, ist das Siegel auf der Website ein Risiko.

    Anerkannte Siegel sind z.B. EU-Ecolabel, Blauer Engel, EMAS, FSC, FAIRTRADE, GOTS, der Bio-Standard. Vorsicht bei „Klimaneutral durch X"-Siegeln, die von Kompensations-Anbietern vergeben werden — sie sind nicht per se unzulässig, aber Anhang I Nr. 4c (Kompensations-Claims als Produkteigenschaft) und die BGH-Klimaneutral-Rechtsprechung schränken die zulässige Verwendung stark ein.

  5. Mit aktuellen BGH/OLG-Urteilen abgleichen

    Vergleiche jede problematische Fundstelle mit der Leitentscheidung BGH I ZR 98/23 („klimaneutral", 27.06.2024) und einschlägigen OLG-Urteilen — meist gibt es bereits eine konkrete rechtliche Bewertung deiner Konstellation.

    Die deutsche Rechtsprechung zu Greenwashing ist 2024–2026 dicht geworden — du musst nicht aus dem Stand selbst auslegen, sondern kannst dich an konkrete Leitentscheidungen anlehnen. Wichtigster Anker: BGH I ZR 98/23 („klimaneutral", 27.06.2024). Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral" irreführend ist, wenn nicht deutlich gemacht wird, ob die Klimaneutralität durch Emissionsvermeidung oder durch Kompensation erreicht wurde.

    Weitere relevante Leitlinien: das EmpCo-Verbot unternehmenseigener Siegel ohne externes Zertifizierungssystem; sowie die gefestigte instanzgerichtliche Linie, dass pauschale „klimaneutral"-Werbung ohne leicht zugänglichen Nachweis des Kompensations-Wegs irreführend ist. Eine kuratierte Datenbank einschlägiger Urteile mit Tenor und Aktenzeichen pflegt empcora.de unter /urteile.

    Für deine Prüfung reicht es, die Top-5 bis Top-10 Urteile zu kennen und pro Fundstelle eine Analogie zu suchen: „Mein Eigen-Siegel hat kein externes Zertifizierungssystem — nach EmpCo Anhang I Nr. 2a per se verboten, also entferne ich es." Dokumentiere die Analogie in deiner Tabelle; das ist später deine Sorgfaltsdokumentation.

  6. Belege prüfen oder Aussage entfernen

    Relevant ist pro problematischer Stelle, ob ein belegter Bezug besteht: Eine Aussage wie „klimaneutral" ist ohne konkreten, drittgeprüften Nachweis unzulässig; belegt wäre z.B. „Wir kompensieren X Tonnen CO2 pro Jahr via Y (TÜV-zertifiziert)" — zur Veranschaulichung. Ohne Beleg bleibt die Aussage haltlos.

    Drei typische Konstellationen pro Fundstelle: (1) Entfernen — relevant, wenn kein Beleg vorliegt. (2) Konkretisieren — eine generische Aussage ist ohne konkreten, belegten Bezug unzulässig; belegt wäre eine prüfbare, mit Nachweis verknüpfte Aussage. (3) Kontextualisieren — eine Aussage ist nur mit offengelegtem Bezugsrahmen haltbar (Beispiel zur Veranschaulichung: „klimaneutral durch zugekaufte Zertifikate, nicht durch eigene Emissionsvermeidung").

    Beispiele zur Veranschaulichung des Belegbezugs: Eine Aussage wie „nachhaltige Verpackung" ist ohne konkreten Beleg unzulässig; belegt wäre z.B. „aus 80 % Recyclingmaterial (FSC-zertifiziert)". „klimaneutral" ohne Nachweis ist unzulässig; belegt wäre z.B. „Produktion CO2-kompensiert durch Gold-Standard-Zertifikate, Nachweis unter /klimanachweis". „umweltfreundlich" ohne Bezug ist unzulässig; belegt wäre z.B. „Energieverbrauch gegenüber Vorgängermodell um 30 % reduziert (gemessen nach EN 50564)". Relevant ist, ob jede konkrete Zahl auf eine belegbare Quelle zurückgeht.

    Das Reformulieren bleibt deine Aufgabe (bzw. die deiner Rechtsberatung): empcora.de/greenwashing-check ist ein reiner Prüf-Dienst — das Tool findet und markiert die Fundstellen und nennt pro Fundstelle die einschlägige Rechtsgrundlage, formuliert aber selbst nichts um und gibt keine Handlungsempfehlung. Das ersetzt keine Rechtsberatung. Mit dieser Befund-Liste als Grundlage entscheidest du dann pro Stelle über Streichen, Konkretisieren oder Kontextualisieren.

  7. Prüfung dokumentieren und Re-Scan terminieren

    Sichere die Prüfungs-Tabelle (Datum, gefundene Stellen, Maßnahmen) als PDF und plane einen Re-Scan in 90 Tagen. Die Dokumentation ist dein Sorgfaltsnachweis im Abmahn-Fall.

    Ohne Dokumentation hast du den Audit zwar erledigt, aber kannst es im Streitfall nicht beweisen. Speichere die Prüfungs-Tabelle aus den Schritten 1–6 mit Datum als PDF und lege sie in deiner Compliance-Akte ab (typischerweise im DMS oder im /legal-Ordner auf dem File-Server). Pro Fundstelle dokumentiert: URL, ursprünglicher Wortlaut, Befund (problematisch/grenzwertig/unkritisch), Maßnahme (gestrichen/konkretisiert/belassen), Datum.

    Ab dem 27.09.2026 gewinnt die Dokumentation nach der Richtlinie zusätzliches Gewicht: Relevant ist im Streitfall, ob sich der Sorgfaltspflicht nachgekommen belegen lässt — ohne Dokumentation fehlt dieser Nachweis (allgemeine Einordnung, keine Einzelfallbewertung). Eine dokumentierte Vor-Prüfung kann den Streitwert reduzieren und in manchen Konstellationen auch die Wiederholungsgefahr widerlegen.

    Plane einen Re-Scan-Termin (in 90 Tagen) im Kalender oder Projektmanagement-System. Die Prüfungs-Routine ist kein einmaliger Akt, sondern ein laufender Prozess — neue Blog-Beiträge, Kampagnen, Produktseiten können jederzeit neue Greenwashing-Risiken einbringen. Wer die Routine konsequent fährt, hat den größten Teil des Abmahn-Risikos beseitigt.

Branchen-Selbst-Audits

Für die drei häufigsten Branchen gibt es zusätzlich eine zugeschnittene Checkliste — die ergänzt die 7-Schritt-Routine um branchen-spezifische Fallstricke.

Tiefer einsteigen? Leitfaden auf empcora.de mit Rechtsquellen-Volltexten und Sanktions-Übersicht.

Lieber automatisiert prüfen lassen?

Wenn die Selbst-Prüfung den Aufwand nicht lohnt, übernimmt das automatisierte Audit-Tool auf empcora.de die Inventur und das Aufspüren der Fundstellen für dich und nennt zu jeder die einschlägige Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.

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